Zulassungsvoraussetzung und Berechtigung
Die Weiterbildung richtet sich an Lehrer*innen an der Primar- und Sekundarstufe, die sich in der Ausbildung künftiger Lehrer*innen engagieren möchten. Sie verfügen über ein entsprechendes abgeschlossenes Lehramtsstudium, ein aufrechtes unbefristetes Dienstverhältnis und zumindest drei Jahre Berufserfahrung[1]. Darüber hinaus haben sie sich kontinuierlich professionsbezogen fort- und weitergebildet und haben gegebenenfalls Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten.
Die positive Absolvierung der Weiterbildung befähigt zum Einsatz als Mentor*in im Rahmen der Pädagogisch-praktischen Studien. Für den Einsatz als Mentor*in im Fachbezogenen Schulpraktikum im jeweiligen Unterrichtsfach in der Sekundarstufe Allgemeinbildung ist die Absolvierung des entsprechenden fachdidaktischen Schwerpunktes in Modul 3 Voraussetzung. Dem*Der Mentor*in gebührt für die Betreuung von Studierenden im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung eine Vergütung, die je nach Schulart geregelt ist.
[1] Die Anmeldung zur Weiterbildung zum*zur Mentor*in in den PPS ist nach drei effektiven Dienstjahren möglich. Im Pflichtschulbereich in Wien kann eine Ernennung und Vergütung erst nach sechs effektiven Dienstjahren erfolgen.